Bestellungen sowie Stornierungen erbitten wir mindestens 10 Tage vorher. Stornierungen für Bestellungen ab 250,- € mindestens 10 Tage vorher. Wir behalten uns vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Wir erstellen gerne für Sie Ihr individuelles Buffet / Wunschbuffet. Hierfür berechnen wir Ihnen 150,- € im Vorfeld. Die Rechnung übersenden wir Ihnen mit Ihrem Angebot. Bei Zustandekommen des Auftrages wird die Summe von der Gesamtrechnung abgezogen.
Neben unseren Wunschbuffets bieten wir Ihnen unsere Buffets an, aus denen Sie wählen können.
Wir übernehmen keine Haftung bei höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffen.
Ab 500,- € Warenwert - kostenlose Anlieferung im Umkreis der Stadt Wiehl.
Bei darüber hinaus gehenden Anlieferungen, behalten wir uns vor vorab eine Anzahlung bis zu 100% der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Diese Anzahlungsleistung muss 10 Tage vor dem Termin des Auftrag / Feierlichkeit auf eines unserer Geschäftskonten eingehen. Sobald der Beitrag bei uns eingeht, gilt dies als bestätigt.
Unser Anlieferungsradius besträgt 50 Kilometer. Darüber hinaus nur mit Absprache.
Bei Lieferungen kann es zu Verzögerungen von bis zu 30 Minuten kommen, an Feiertagen bis zu 60 Minuten.
Alle Preise beinhalten die gesetzliche MwSt.
Sollten wir an bestimmtem Tagen voll gebucht sein und erhalten von Ihnen eine Bestellung, werde wir Sie umgehend anrufen und darüber informieren, Ihre Bestellung nicht annehmen zu können.
Wir bemühen uns, jede Lieferung zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden auszuführen.
Sollte es dennoch etwas zu beanstanden geben, ist dies bitte am Liefertag zu reklamieren. Dies können Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email in Anspruch genommen werden.
Die von uns gelieferte Ware ist bei Erhalt zu prüfen.
Die Rückgabe der mitgelieferten Bleche, Schüsseln, Platten, Gläsern, Besteck etc. sollte innerhalb einer Woche während der Geschäftszeiten erfolgen.
Sollten Sie mehr Zeit für die Rückgabe benötigen, rufen Sie bitte an und sprechen einen neuen Termin ab.
Bruch oder Verlust von Leihgeschirr (Bleche, Schüsseln, Platten, Gläsern, Besteck etc.) oder Pfandgut wird zum Anschaffungswert berechnet.